Reise-/ Fortbildungsstipendien

Richtlinie Reise- /Fortbildungsstipendium GAMMA (gültig ab 01-04-2016)

Was wird unterstützt:

  • Reisestipendium für einen nationalen oder internationalen Kongress, auf dem der/die Antragsteller/in einen akzeptierten Beitrag mit Bezug zu den Zielen der GAMMA als Erstautor/in hat (Annahmebestätigung und angemeldetes Abstract beilegen)
  • Stipendium für eine nationale oder internationale Fortbildung, die dazu dient, die Kompetenz im Bereich der instrumentell unterstützten Bewegungsanalyse weiter zu entwickeln. Beispiele für solche Fortbildungen sind:
    • ESMAC Gait Course, C-Master
    • Gamma-Workshop (wenn der/die Antragsteller/in einen Vortrag hält)
  • Grundsätzlich sind die Reise- / Fortbildungsstipendien mit maximal € 500.- dotiert.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Reise- / Fortbildungsstipendiums:

  • Mitgliedschaft in der GAMMA (Mindestdauer der Mitgliedschaft vor Antragstellung 6 Monate)
  • Jungwissenschaftler/in
    • Höchstalter 35 Jahre
    • Affiliation zu einer Klinik / Universität / Fachhochschule bezüglich der Forschungstätigkeit als Praktikant/in oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in
    • Ausbildungsniveau: mindestens im Masterstudium befindlich
  • Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem Kongress /Tagung / Fortbildung eingereicht werden.
    (Bei verzögerter Bekanntgabe der Beitragsannahme erfolgt ein Entscheid erst bei nachgereichter Bestätigung der Annahme des Beitrags.)
  • Der/die Antragsteller/in kann nur 1 Stipendium pro Jahr beantragen.

Antragsstellung:

  • per Email an info@g-a-m-m-a.org
  • Lebenslauf
  • Ausschreibung der Veranstaltung
  • Kalkulierte Gesamtkosten (aufgeschlüsselt)
  • Eingereichtes Abstract mit Annahmebestätigung bzw.
  • Programm der Fortbildung mit Inhaltsdarstellung
  • Motivationsschreiben (max. 300 Wörter) – Der/die Antragsteller/in hat im Motivationsschreiben darzulegen, wie er/sie die erlangten Kompetenzen in den Folgejahren nutzen möchte.
  • Weitere externe finanzielle Förderungen/Stipendien für die Fortbildungs- oder Kongressreise sollten benannt werden. Bei nicht studentischem Status der Bewerber*in, muss ein Statement über die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgen.

Weiteres Vorgehen
Der/die Antragsteller/in wird per Email über die Entscheidung des Vorstands informiert!
Der Vorstand entscheidet über die Anträge auf Reise- / Fortbildungsstipendien.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Reise- / Fortbildungsstipendium.

Information zur Abrechnung bei bewilligten Stipendien nach der Veranstaltung:

  • Originalbelege müssen bei der Abrechnung eingereicht werden
  • Reisebericht: Einen halbseitigen Bericht mit Foto vom Vortrag/Poster über die Veranstaltung
  • An Reisekosten werden anerkannt:
    • Bahnfahrt 2. Klasse oder
    • kostengünstiger Flug (falls organisatorisch keine Bahnfahrt möglich war)
  • Angabe der Bankverbindung des/der Antragsteller/in
  • Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung an: FH Campus Wien, z.H. Klaus Widhalm, Favoritenstrasse 226, A-1100 Wien