Richtlinie Reise- /Fortbildungsstipendium GAMMA (gültig ab 01-04-2016)
Was wird unterstützt:
- Reisestipendium für einen nationalen oder internationalen Kongress, auf dem der/die Antragsteller/in einen akzeptierten Beitrag mit Bezug zu den Zielen der GAMMA als Erstautor/in hat (Annahmebestätigung und angemeldetes Abstract beilegen)
- Stipendium für eine nationale oder internationale Fortbildung, die dazu dient, die Kompetenz im Bereich der instrumentell unterstützten Bewegungsanalyse weiter zu entwickeln. Beispiele für solche Fortbildungen sind:
- ESMAC Gait Course, C-Master
- Gamma-Workshop (wenn der/die Antragsteller/in einen Vortrag hält)
- Grundsätzlich sind die Reise- / Fortbildungsstipendien mit maximal € 500.- dotiert.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Reise- / Fortbildungsstipendiums:
- Mitgliedschaft in der GAMMA (Mindestdauer der Mitgliedschaft vor Antragstellung 6 Monate)
- Jungwissenschaftler/in
- Höchstalter 35 Jahre
- Affiliation zu einer Klinik / Universität / Fachhochschule bezüglich der Forschungstätigkeit als Praktikant/in oder wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in
- Ausbildungsniveau: mindestens im Masterstudium befindlich
- Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor dem Kongress /Tagung / Fortbildung eingereicht werden.
(Bei verzögerter Bekanntgabe der Beitragsannahme erfolgt ein Entscheid erst bei nachgereichter Bestätigung der Annahme des Beitrags.) - Der/die Antragsteller/in kann nur 1 Stipendium pro Jahr beantragen.
Antragsstellung:
- per Email an info@g-a-m-m-a.org
- Lebenslauf
- Ausschreibung der Veranstaltung
- Kalkulierte Gesamtkosten (aufgeschlüsselt)
- Eingereichtes Abstract mit Annahmebestätigung bzw.
- Programm der Fortbildung mit Inhaltsdarstellung
- Motivationsschreiben (max. 300 Wörter) – Der/die Antragsteller/in hat im Motivationsschreiben darzulegen, wie er/sie die erlangten Kompetenzen in den Folgejahren nutzen möchte.
- Weitere externe finanzielle Förderungen/Stipendien für die Fortbildungs- oder Kongressreise sollten benannt werden. Bei nicht studentischem Status der Bewerber*in, muss ein Statement über die Möglichkeit zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber erfolgen.
Weiteres Vorgehen
Der/die Antragsteller/in wird per Email über die Entscheidung des Vorstands informiert!
Der Vorstand entscheidet über die Anträge auf Reise- / Fortbildungsstipendien.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Reise- / Fortbildungsstipendium.
Information zur Abrechnung bei bewilligten Stipendien nach der Veranstaltung:
- Originalbelege müssen bei der Abrechnung eingereicht werden
- Reisebericht: Einen halbseitigen Bericht mit Foto vom Vortrag/Poster über die Veranstaltung
- An Reisekosten werden anerkannt:
- Bahnfahrt 2. Klasse oder
- kostengünstiger Flug (falls organisatorisch keine Bahnfahrt möglich war)
- Angabe der Bankverbindung des/der Antragsteller/in
- Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung an: FH Campus Wien, z.H. Klaus Widhalm, Favoritenstrasse 226, A-1100 Wien