Richtlinien Reise-/Fortbildungsstipendium GAMMA
Was wird unterstützt:
- Reisestipendium für einen nationalen oder internationalen Kongress/Symposium/Tagung, auf dem der/die Antragsteller/in einen akzeptierten Beitrag mit Bezug zur Gang- oder Bewegungsanalyse als Erstautor/in hat.
- Ausnahme: Teilnahme an einem GAMMA Workshop kann auf Vorstandsbeschluss auch ohne gehaltenen Beitrag gefördert werden
- Stipendium für eine nationale oder internationale Fortbildung, die dazu dient, die Kompetenz im Bereich der Gang-/Bewegungsanalyse weiter zu entwickeln. Beispiele für solche Fortbildungen sind:
- ESMAC Gait Course
- GAMMA-Workshop
- Förderung einer Teilnahme an Gangkurs und Kongress en bloc ist nur bei einer GAMMA Veranstaltung einreichbar.
- Grundsätzlich sind die Reise-/Fortbildungsstipendien mit maximal € 1000.- dotiert. Für GAMMA Workshops gilt eine maximal gewährbare Grenze von € 500.-.
- Aus Gründen der Nachhaltigkeit unterstützt die GAMMA bevorzugt Bahnreisen, sofern dies organisatorisch zumutbar ist.
Voraussetzungen für die Gewährung eines Reise-/Fortbildungsstipendiums sind:
- Mitgliedschaft in der GAMMA (Mindestdauer der Mitgliedschaft vor Antragstellung: 6 Monate).
- Ausnahme: auf Vorstandsbeschluss kann diese Frist bei GAMMA Veranstaltungen auch kürzer als 6 Monate sein
- Der/die Antragsteller/in kann maximal alle 2 Jahre ein Stipendium erhalten.
Antragstellung:
- Einreichung jeweils bis 5. Januar, 5. Juni und 5. Oktober des laufenden Jahres
- per Email an info@g-a-m-m-a.org
- Lebenslauf inklusive Geburtsdatum
- Link zur Veranstaltung bzw. zum Programm der Fortbildung
- Evtl. eingereichtes Abstract mit Annahmebestätigung
- Kalkulierte Gesamtkosten (aufgeschlüsselt)
- Motivationsschreiben (max. 300 Wörter) – Der/die Antragsteller/in hat im Motivationsschreiben darzulegen, wie er/sie die erlangten Kompetenzen/Erfahrungen in den Folgejahren nutzen möchte.
- Weitere externe finanzielle Förderungen/Stipendien für die Fortbildungs- oder Kongressreise sollten benannt werden und es muss ein Statement des Institutsleiters/Abteilungsleiters angehängt werden, indem begründet hervorgeht, warum eine Kostenübernahme / Unterstützung durch den Arbeitgeber nicht möglich ist.
Weiteres Vorgehen:
- Der Vorstand entscheidet jeweils bis zum 31. Januar, 30. Juni bzw. 31. Oktober des aktuellen Bewerbungstermins über die Anträge auf Reise-/Fortbildungsstipendien.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Reise-/Fortbildungsstipendium.
- Der/die Antragsteller/in wird per Email über die Entscheidung des Vorstands informiert.
Information zur Abrechnung bei bewilligtem Stipendium nach der Veranstaltung:
- Originalbelege müssen bei der Abrechnung eingereicht werden.
- Übernachtungs- und Reisekosten sollen ökologische und ökonomische Kriterien berücksichtigen
- An Reisekosten werden anerkannt:
- Bahnfahrt 2. Klasse
- kostengünstiger Flug (falls organisatorisch keine Bahnfahrt möglich war)
- Verbrauchskosten PKW bei begründet notwendiger Nutzung (0,30€/km bis maximal 350€)
- Angabe der Bankverbindung des/der Antragsteller/in.
- Reisebericht erstellen (einen halbseitigen Bericht über die Veranstaltung und evtl. Foto vom Vortrag/Poster) und selbständig auf die Homepage hochladen (eingeloggt im Mitgliederbereich)
Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung an:
Matthias Hartmann
Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen gGmbH
Gehfeldstraße 24
82467 Garmisch-Partenkirchen
E-Mail: matthias.hartmann@tum.de