Reise-/ Fortbildungsstipendien

Richtlinien Reise-/Fortbildungsstipendium GAMMA

Was wird unterstützt:

  • Reisestipendium für einen nationalen oder internationalen Kongress/Symposium/Tagung, auf dem der/die Antragsteller/in einen akzeptierten Beitrag mit Bezug zur Gang- oder Bewegungsanalyse als Erstautor/in hat.
    • Ausnahme: Teilnahme an einem GAMMA Workshop kann auf Vorstandsbeschluss auch ohne gehaltenen Beitrag gefördert werden
  • Stipendium für eine nationale oder internationale Fortbildung, die dazu dient, die Kompetenz im Bereich der Gang-/Bewegungsanalyse weiter zu entwickeln. Beispiele für solche Fortbildungen sind:
    • ESMAC Gait Course
    • GAMMA-Workshop
  • Förderung einer Teilnahme an Gangkurs und Kongress en bloc ist nur bei einer GAMMA Veranstaltung einreichbar.
  • Grundsätzlich sind die Reise-/Fortbildungsstipendien mit maximal € 1000.- dotiert. Für GAMMA Workshops gilt eine maximal gewährbare Grenze von € 500.-.
  • Aus Gründen der Nachhaltigkeit unterstützt die GAMMA bevorzugt Bahnreisen, sofern dies organisatorisch zumutbar ist.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Reise-/Fortbildungsstipendiums sind:

  • Mitgliedschaft in der GAMMA (Mindestdauer der Mitgliedschaft vor Antragstellung: 6 Monate).
    • Ausnahme: auf Vorstandsbeschluss kann diese Frist bei GAMMA Veranstaltungen auch kürzer als 6 Monate sein
  • Der/die Antragsteller/in kann maximal alle 2 Jahre ein Stipendium erhalten.

Antragstellung:

  • Einreichung jeweils bis 5. Januar, 5. Juni und 5. Oktober des laufenden Jahres
  • per Email an info@g-a-m-m-a.org
  • Lebenslauf inklusive Geburtsdatum
  • Link zur Veranstaltung bzw. zum Programm der Fortbildung
  • Evtl. eingereichtes Abstract mit Annahmebestätigung
  • Kalkulierte Gesamtkosten (aufgeschlüsselt)
  • Motivationsschreiben (max. 300 Wörter) – Der/die Antragsteller/in hat im Motivationsschreiben darzulegen, wie er/sie die erlangten Kompetenzen/Erfahrungen in den Folgejahren nutzen möchte.
  • Weitere externe finanzielle Förderungen/Stipendien für die Fortbildungs- oder Kongressreise sollten benannt werden und es muss ein Statement des Institutsleiters/Abteilungsleiters angehängt werden, indem begründet hervorgeht, warum eine Kostenübernahme / Unterstützung durch den Arbeitgeber nicht möglich ist.

Weiteres Vorgehen:

  • Der Vorstand entscheidet jeweils bis zum 31. Januar, 30. Juni bzw. 31. Oktober des aktuellen Bewerbungstermins über die Anträge auf Reise-/Fortbildungsstipendien.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Reise-/Fortbildungsstipendium.
  • Der/die Antragsteller/in wird per Email über die Entscheidung des Vorstands informiert.

Information zur Abrechnung bei bewilligtem Stipendium nach der Veranstaltung:

  • Originalbelege müssen bei der Abrechnung eingereicht werden.
  • Übernachtungs- und Reisekosten sollen ökologische und ökonomische Kriterien berücksichtigen 
  • An Reisekosten werden anerkannt:
    • Bahnfahrt 2. Klasse
    • kostengünstiger Flug (falls organisatorisch keine Bahnfahrt möglich war)
    • Verbrauchskosten PKW bei begründet notwendiger Nutzung (0,30€/km bis maximal 350€)
  • Angabe der Bankverbindung des/der Antragsteller/in.
  • Reisebericht erstellen (einen halbseitigen Bericht über die Veranstaltung und evtl. Foto vom Vortrag/Poster) und selbständig auf die Homepage hochladen (eingeloggt im Mitgliederbereich)

Einreichung der Unterlagen zur Abrechnung an:

Matthias Hartmann
Kinderklinik Garmisch-Partenkirchen gGmbH
Gehfeldstraße 24
82467 Garmisch-Partenkirchen
E-Mail: matthias.hartmann@tum.de